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Waldbrandverordnung

Waldbrandverordnung

+++ Waldbrandverordnung für 2026 +++

Bitte beachten Sie ab sofort die bis 31. Oktober 2026 geltende Waldbrandverordnung für den Bezirk Mödling:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvb/BVB_NI_MD_20260428_3/BVB_NI_MD_20260428_3.pdf

Im gesamten Verwaltungsbezirk Mödling sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (Waldnähe)
– jegliches Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer,
– das Rauchen sowie
– das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) und
– die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen
verboten.

Laut Bezirkshauptmannschaft können Übertretungen dieser Verordnung mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,- bestraft werden.
Wenn Sie einen Waldbrand sehen, wählen Sie den Feuerwehrnotruf 122!

Aktuelle Waldbrandgefahr:
https://forest-fire.emergency.copernicus.eu/apps/effis_current_situation/

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